Das Wichtigste in Kürze:
- Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen.
- Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Für die Fahrt zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gibt es keine Verordnung des Arztes. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
- Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.
Bitte beschreiben Sie unten ihre Krankenfahrten Detaillierter.